1. Definitionen
Im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung gelten die folgenden Definitionen:
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„Music Maker Jam (MMJ)“
bezeichnet das unter dieser Vereinbarung lizenzierte
Produkt, bestehend aus Software und gegebenenfalls
weiteren Inhalten.
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„Software“ bezeichnet das
im MMJ enthaltene und unter dieser Vereinbarung
lizenzierte Computerprogramm im Objektcodeformat,
einschließlich aller Updates und Upgrades, mit
Ausnahme der mitgelieferten Inhalte.
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Als „Inhalte“ werden in
dieser Vereinbarung solche Inhalte bezeichnet, die
zusätzlich zur Software im MMJ enthalten sind, wie
beispielsweise Musik-, Video- und Foto-Dateien, sonstige
Sounds und Vorlagen, die entsprechende Dateien
enthalten. Die Inhalte werden kostenlos oder
kostenpflichtig angeboten.
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Als
„durch Nutzer geschaffene Inhalte“
werden in dieser Vereinbarung solche Inhalte
bezeichnete, die von einem Nutzer mit dem MMJ erstellt
werden.
- „Kommerzieller Zweck“ im Sinne dieser Vereinbarung ist jede gewerbliche Nutzung und jede Nutzung der Software oder der Inhalte, durch die mittelbar oder unmittelbar geldwerte Vorteile angestrebt werden (z.B. durch Verkauf oder Lizenzierung, Vorschalten von Werbung bei Veröffentlichung im Internet o. ä.).
2. Vertragsgegenstand
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JAM gewährt den Nutzern des MMJ unter den in dieser
Vereinbarung genannten Bedingungen das nicht
ausschließliche und nicht unterlizenzierbare
Recht, den MMJ zu nutzen. Das geistige Eigentum sowie
sonstige Schutzrechte am MMJ verbleiben bei JAM. Der
Nutzer erkennt das geistige Eigentum von JAM an Software
und Inhalten, Sicherungskopien und Dokumentation an. Die
Verantwortung für die vertragsgemäße
Nutzung des MMJ liegt beim Nutzer. Der Code of Conduct
ist wesentlicher Bestandteil dieser Vereinbarung.
- Alle Rechte, die nicht ausdrücklich gemäß dieser Vereinbarung eingeräumt werden, behält sich Jam vor.
3. Gewerbliche Nutzung der Software und der Inhalte
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Software
Die Software darf nur nicht-kommerziell genutzt werden.
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Inhalte
a) Die Inhalte dürfen nur für nicht-kommerzielle Zwecke verwendet werden. Das gilt auch für solche Musik-, Video- oder Foto-Dateien sowie entsprechende Vorlagen, die durch oder über das JAM-Produkt erworben werden.
b) Eine Weitergabe an Dritte zu kommerziellen Zwecken, z.B. im Rahmen von Auftragsarbeiten, ist nicht zulässig.
c) Eine Verwertung der Inhalte als solche, d.h. unabhängig von mittels der Software geschaffenen Arbeitsergebnissen, ist in jedem Falle unzulässig.
4. Kopier- und Vermietungsverbot; Änderungsverbot
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Der MMJ darf in keinem Falle zu Erwerbszwecken vermietet
oder in sonstiger Form zu Erwerbszwecken Dritten gegen
Entgelt auf Zeit zur Verfügung gestellt werden.
- Nach Maßgabe der §§ 69 d, e UrhG darf der Nutzer an der Software keine Änderungen vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen. Gleichermaßen darf die die Software vom Nutzer nicht in ihre Bausteine auflösen, nicht in Objektcode verwandeln, entschlüsseln, nachahmen oder in anderer Weise als im Vertrag vorgesehen nutzen.
5. Nutzerkonten
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Um den MMJ zu benutzen oder um sicherzustellen, dass
bestimmte Funktionen ordnungsgemäß laufen,
ist eine Registrierung erforderlich. Der Nutzer haftet
für die allgemeine Nutzung und Sicherheit des
Nutzerkontos.
- Das Nutzerkonto kann jederzeit vorübergehend oder dauert gesperrt werden, wenn der Nutzer nach Einschätzung von JAM gegen diese Vereinbarung oder den Code of Conduct verstößt.
6. Virtuelle Währung und virtuelle Güter
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Im MMJ können virtuelle Währungen („Beatcoins“) oder
Gegenstände oder Services zur Verwendung im MMJ
(„Virtuelle Güter“) kostenlos oder kostenpflichtig
angeboten werden. Beatcoins und virtuelle Güter dienen
ausschließlich der Verwendung im MMJ. Bei Beatcoins wird
unterschieden zwischen kostenpflichtigen und kostenlosen
Beatcoins. Kostenlose Beatcoins verlieren ihre
Gültigkeit 12 Monate nach Ausstellung und werden dann
gelöscht. Kostenpflichtige Beatcoins verlieren ihre
Gültigkeit 24 Monate nach Ausstellung und werden dann
gelöscht. Nutzer werden zwei Monate vor dem Ablauf der
kostenpflichtigen Beatcoins auf den Ablauf der Beatcoins
hingewiesen.
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Einmal erworbene Beatcoins oder virtuelle Güter
können nicht gegen echtes Geld, echte Güter
oder echte Services eingetauscht werden. Beatcoins
und/oder virtuelle Güter können nur über
die JAM erworben werden. Beatcoins und virtuelle
Güter sind nicht übertragbar. Kostenpflichtige
Angebote können jederzeit in kostenlose Angebote
umgewandelt werden und kostenlose in kostenpflichtige.
Zudem können zusätzliche Beatcoins kostenlos
an Nutzer ausgegeben werden. Ein Rechtsanspruch darauf
besteht jedoch nicht.
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Dem Nutzer wird eine beschränkte persönliche,
widerrufliche Lizenz für die Verwendung von
Beatcoins oder virtuellen Gütern eingeräumt.
Es bestehen keine Eigentumsrechte an den Beatcoins oder
den virtuellen Gütern.
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Rückerstattungen sind ausgeschlossen. Der Nutzer erklärt
sich damit einverstanden, dass die Erbringung der
Leistung bei Kaufabschluss unmittelbar beginnt und das
Widerrufsrecht damit erlischt. Der Kauf von Beatcoins
oder virtuellen Gütern ist abgeschlossen, sobald die
Beatcoins oder die virtuellen Güter dem Nutzerkonto
gutgeschrieben wurden. Ab diesem Zeitpunkt gilt die
Nutzungsperiode von 24 Monaten.
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Rechnungen können in elektronischer Form
ausgestellt werden.
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JAM behält sich vor, Beatcoins und virtuelle
Güter jederzeit zu regulieren, zu ändern oder
zu entfernen sowie die Preise zu ändern. Ferner
behält sich JAM vor, den Gesamtbetrag an Beatcoins
oder virtuellen Gütern, die auf einmal erworben
werden können und/oder den erwerbaren Gesamtbetrag
auf den Nutzerkonten zu regulieren.
-
Nutzerkonten, die in Übereinstimmung mit dieser
Vereinbarung gesperrt oder gelöscht wurden,
verlieren alle Beatcoins und virtuellen Güter.
Schadensersatz und Rückerstattung sind
ausgeschlossen.
- Der Einsatz von Cheats, Bots oder anderen Maßnahmen zur Steuerung des Zugriffs Beatcoins und/oder virtuelle Güter ist untersagt und führt unmittelbar zur Sperrung des Nutzerkontos.
7. Gewährleistung und Haftung
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Dem Nutzer ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik
Fehler in Softwareprogrammen und in der
dazugehörigen Dokumentation nicht ausgeschlossen
werden können und dass es nicht möglich ist,
Datenverarbeitungsprogramme so zu entwickeln, dass sie
für alle Anwendungsbedingungen und alle
Anforderungen des Kunden fehlerfrei sind bzw. fehlerfrei
mit allen Programmen und Hardware Dritter
zusammenarbeiten. Zusicherungen von bestimmten
Eigenschaften oder über die Gebrauchstauglichkeit
für die individuell vom Kunden geplante Anwendung,
werden von JAM nicht abgegeben.
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Im Falle entgeltlicher Produkte und Leistungen haftet
JAM für die von ihr oder ihren einfachen
Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden
für leichte Fahrlässigkeit - auch
außervertraglich - nur dann, sofern eine Pflicht
verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung
des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist
(Kardinalpflicht) sowie in Fällen der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
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Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf
solche Schäden beschränkt, mit deren
Entstehung im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung
typischerweise gerechnet werden muss, soweit nicht
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind oder
wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit zwingend gehaftet wird.
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JAM haftet nicht für vom Nutzer beherrschbare
Schäden bzw. Schäden, die der Nutzer durch ihm
zumutbare Maßnahmen hätte verhindern
können. Bei Datenverlust haftet JAM nur in
Höhe des bei Vorhandensein von Sicherungskopien
erforderlichen Rekonstruktionsaufwandes.
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Ungeachtet vorstehender Regelungen ist die Haftung von
JAM in jedem Falle auf das Vierfache der
Lizenzgebühr, bzw. des Kaufpreises je Schadensfall
beschränkt. Dieser Ausschluss gilt nicht für
Schäden, die durch Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit von JAM verursacht wurden.
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Bei unentgeltlichen Produkten und Leistungen ist die
Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel
im Hinblick auf die unentgeltliche Überlassung auf
den Fall des arglistigen Verschweigens von Mängeln
durch JAM beschränkt. Die sonstige Haftung von JAM
beschränkt sich im Hinblick auf die unentgeltliche
Überlassung auf die Fälle von Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit.
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Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt
unberührt.
- JAM behält sich vor, einzelne oder das gesamte Angebot jederzeit zu verändern oder ganz oder teilweise einzustellen, sowie kostenlose in kostenpflichtige Angebote umzuwandeln und kostenpflichtige in kostenlose. Eine Verfügbarkeit wird nicht gewährleistet.
8. Lizenzbestimmungen anderer Hersteller
Sollte der MMJ zusätzliche Software eines anderen Herstellers enthalten oder diesem eine zusätzliche Software beigelegt sein, sind außerdem die Lizenzbedingungen des Herstellers der zusätzlich mitgelieferten Software zu beachten.
Die Bereitstellung des MMJ durch alle Software-Stores (einschließlich ggf. dem Erwerb von virtueller Währung und virtuellen Gegenständen) unterliegen den zusätzlichen Bedingungen des jeweiligen Software-Stores und allen in dieser Beziehung relevanten Bedingungen als Bestandteil dieser Vereinbarung. JAM ist nicht verantwortlich und haftet nicht für Kaufgeschäfte und Zahlungsabwicklungen über einen Software-Store.
9. Support
JAM bietet registrierten Nutzern über https://www.justaddmusic.net/en/support elektronischen Internet-Support. Die Erbringung von technischem Support liegt im alleinigen Ermessen von JAM und ist mit keinerlei Garantie oder Gewährleistung verbunden.
10. Sonstiges
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Die vorliegende Vereinbarung stellt die gesamte
Vereinbarung der Parteien betreffend den
Vertragsgegenstand dar. Nebenabreden bestehen nicht.
Keine von JAM oder einem JAM-Mitarbeiter abgegebene
mündliche Erklärung kann die Wirksamkeit
dieser Lizenzbedingungen abändern oder in Frage
stellen.
- Sollten einzelne oder mehrere der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.